Fanpage-Urteil des EuGH: Eine Zusammenfassung

Fanpage-Urteil des EuGH: Eine Zusammenfassung

Fanpage-Urteil des EuGH | Eine Zusammenfassung

– Das Urteil des EuGH zur gemeinsamen Verantwortlichkeit von Facebook und Seitenbetreibern von Fan-Pages und die Entschließung der DSK zu diesem Urteil haben letzte Woche viele – durchaus unterschiedliche – Einschätzungen und Handlungsempfehlungen hervorgebracht.

Die Spannweite reicht dabei von „ich persönlich werde daher meine Facebook-Seiten nun erst einmal auf ’nicht sichtbar‘ schalten“ (vgl. https://meedia.de/…) über „ausrechnen, ob die sofortige Schließung der Facebook-Seite Sie mehr als 5.000 Euro kostet“ [geschätzte Kosten für Unterlassung, Abmahnungen/Verfahren inkl. eigener Anwaltskosten] (vgl. https://allfacebook.de/policy/eugh-urteil) bis hin zu „Ruhe bewahren, Datenschutzinformationen in die Fanpage integrieren und den Ausgang des Falls vor den deutschen Verwaltungsgerichten abwarten“ (vgl. https://www.cr-online.de/blog/…).

Für letzteres spricht, dass über einen Datenschutzverstoß abschließend noch nicht geurteilt wurde und mit der Entscheidung des EuGH der Rechtsstreit nun vor dem BVerwG weitergeht. Auch bedeutet „Gemeinsame Verantwortlichkeit“ ausdrücklich nicht, dass beide Beteiligte in gleichem Maße zur Verantwortung gezogen werden können. So wird Facebook den Betreibern von Fanpages den Abschluss von Vereinbarungen über die „gemeinsame Verantwortlichkeit“ erst einmal anbieten müssen, ehe sie diese unterzeichnen können. Gegebenenfalls wird Facebook auch die technischen Voraussetzungen schaffen müssen, um vom Besucher einer Fanpage eine aktive Einwilligung in die Verarbeitung seiner Daten einholen zu können, ehe er diese betritt. Derzeit ist dies schlichtweg nicht möglich.

Letztendlich muss nun jeder für sich entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte, eine Fanpage zu betreiben. Auf jeden Fall sollte man aber zumindest Datenschutzinformationen in die Facebook-Seite integrieren. Hier gibt es zum einen die Möglichkeit, unter „Info“ (wo sich auch ein Impressum finden sollte!) einen Link zu einer Datenschutzerklärung zu setzen (etwa auf die eigene Homepage). Noch prominenter kann man „Our Story“ rechts oben auf der Startseite zu einer Datenschutzerklärung umwidmen. Bei dem Inhalt dieser Erklärung darf dann meiner Meinung nach eine Prise Ironie nicht fehlen.

Fanpage-Urteil des EuGH: Eine Zusammenfassung

Newsletterversand: Auswirkungen der DSGVO nicht so dramatisch

Newsletterversand: Auswirkungen der DSGVO nicht so dramatisch

Newsletterversand: Auswirkungen der DSGVO nicht so dramatisch

| Die Auswirkungen der DSGVO auf das E-Mail-Marketing sind insoweit nicht so dramatisch wie in anderen Bereichen, da auch bisher schon die Nutzung personenbezogener E-Mail-Adressen zu Werbezwecken ohne Opt-In eine Datenschutzverletzung darstellte. Wer es also bisher schon mit dem Datenschutz ernst gemeint hat, für den ergeben sich nur wenige Änderungen.

Auch die Auswertungen bezüglich des Email-Versands lassen sich gleichzeitig mit der Genehmigung der Adressspeicherung einholen. „Einfache Tracking-Methoden, etwa Öffnungsraten, lassen sich auch ohne Einwilligung – unter Berufung auf die berechtigten Interessen umsetzen.“ (RA Dr. Martin Schirmbacher)

Mehr zum Thema DSGVO und E-Mail-Marketing: Interview von Nico Zorn mit Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher auf emailmarketingblog.de: https://www.emailmarketingblog.de/rechtslage/dsgvo-email-marketing-rechtslage/

Foto: CPL140 | Pixabay

Wasser auf die Mühle

Wasser auf die Mühle

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„Ich glaube schon, dass die Macher der DSGVO den Datenschutz tatsächlich verbessern wollten. Allerdings ist gut gemeint eben nicht immer gut gemacht. Überkomplexität kann dazu führen, dass die Akzeptanz schwindet.“ – Susanne Dehmel, Bitkom

Das vollständige Interview von Ben Schwan (heise.de) mit Susanne Dehmel unter https://www.heise.de/tr/artikel/Neuer-Datenschutz-Die-ersten-Beschwerden-sind-schon-eingereicht-4067779.html

Foto: 25701 | Pixabay

Ist das Zeitalter der Vorherrschaft von Facebook und Google über den Werbemarkt der Händler und Marken bald vorüber?

Ist das Zeitalter der Vorherrschaft von Facebook und Google über den Werbemarkt der Händler und Marken bald vorüber?

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„Die Handelsplattformen werden im Verlauf der nächsten Jahre so viele Werbegelder einsammeln, dass Facebook und Google enorme Etats entgehen. Das Zeitalter der Vorherrschaft von Facebook und Google über den Werbemarkt der Händler und Marken ist dann vorüber.“

– Jochen G. Fuchs (Wirtschaftsredakteur) im Artikel „Tschüss, Google und Facebook: Den Werbemarkt übernehmen jetzt andere“ auf t3n.de:
https://t3n.de/news/google-facebook-werbemarkt-2-1082891/

Foto: Michael Gaida / Pixabay

GitHub von Microsoft übernommen - kritische Stimmen

GitHub von Microsoft übernommen – kritische Stimmen

GitHub, ein Onlinedienst, der Software-Entwicklungsprojekte auf seinen Servern bereitstellt, wurde jetzt von Microsoft übernommen. Das gefällt nicht allen.

Stefan Krempl präsentiert auf heise.de in paar kritische Stimmen. Besonders gut gefällt mir dabei (Zitat): „Der Sicherheitsexperte Catalin Cimpanu warnte, dass Microsoft GitHub wohl ähnlich wie das zuvor aufgekaufte soziale Netzwerk LinkedIn in „langsam ladenden“, mit Bannern und Tracking-Cookies vollgestopften „Müll“ verwandeln werde.“

https://www.heise.de/newsticker/meldung/GitHub-Entwicklergemeinde-in-Sorge-ueber-Ausverkauf-an-Microsoft-4068008.html?xing_share=news

Foto: Bruno Glätsch / Pixabay

DSGVO - Schlägt nun die Stunde der Abmahnanwälte?

DSGVO – Schlägt nun die Stunde der Abmahnanwälte?

[Photo by Jared Rice on Unsplash]
Thorsten Firlus lässt in einem Beitrag für wiwo.de (https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/dsgvo-schlaegt-nun-die-stunde-der-abmahnanwaelte/22592414.html) u.a. Bernhard Rohleder (Verband Bitcom) zu Wort kommen:
„Wir rechnen damit, dass es nach dem 25. Mai sehr viel mehr Abmahnungen zu Datenschutzverstößen geben wird. Dem Vernehmen nach haben sich verschiedene potenzielle Abmahner bereits zusammengeschlossen und auch die Musteranschreiben dafür liegen vorbereitet in den Schubladen.“
Dagegen meint Jörg Faustman, seines Zeichens ein sogenannter „Abmahnanwalt“:
„Ich habe persönlich Zweifel, dass es zu etwas wie einer Abmahnwelle kommt“. Die Rechtslage wäre zu unklar und das Risiko für den Kläger zu hoch.