Fanpage-Urteil des EuGH: Eine Zusammenfassung

Fanpage-Urteil des EuGH: Eine Zusammenfassung

Fanpage-Urteil des EuGH | Eine Zusammenfassung

– Das Urteil des EuGH zur gemeinsamen Verantwortlichkeit von Facebook und Seitenbetreibern von Fan-Pages und die Entschließung der DSK zu diesem Urteil haben letzte Woche viele – durchaus unterschiedliche – Einschätzungen und Handlungsempfehlungen hervorgebracht.

Die Spannweite reicht dabei von „ich persönlich werde daher meine Facebook-Seiten nun erst einmal auf ’nicht sichtbar‘ schalten“ (vgl. https://meedia.de/…) über „ausrechnen, ob die sofortige Schließung der Facebook-Seite Sie mehr als 5.000 Euro kostet“ [geschätzte Kosten für Unterlassung, Abmahnungen/Verfahren inkl. eigener Anwaltskosten] (vgl. https://allfacebook.de/policy/eugh-urteil) bis hin zu „Ruhe bewahren, Datenschutzinformationen in die Fanpage integrieren und den Ausgang des Falls vor den deutschen Verwaltungsgerichten abwarten“ (vgl. https://www.cr-online.de/blog/…).

Für letzteres spricht, dass über einen Datenschutzverstoß abschließend noch nicht geurteilt wurde und mit der Entscheidung des EuGH der Rechtsstreit nun vor dem BVerwG weitergeht. Auch bedeutet „Gemeinsame Verantwortlichkeit“ ausdrücklich nicht, dass beide Beteiligte in gleichem Maße zur Verantwortung gezogen werden können. So wird Facebook den Betreibern von Fanpages den Abschluss von Vereinbarungen über die „gemeinsame Verantwortlichkeit“ erst einmal anbieten müssen, ehe sie diese unterzeichnen können. Gegebenenfalls wird Facebook auch die technischen Voraussetzungen schaffen müssen, um vom Besucher einer Fanpage eine aktive Einwilligung in die Verarbeitung seiner Daten einholen zu können, ehe er diese betritt. Derzeit ist dies schlichtweg nicht möglich.

Letztendlich muss nun jeder für sich entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte, eine Fanpage zu betreiben. Auf jeden Fall sollte man aber zumindest Datenschutzinformationen in die Facebook-Seite integrieren. Hier gibt es zum einen die Möglichkeit, unter „Info“ (wo sich auch ein Impressum finden sollte!) einen Link zu einer Datenschutzerklärung zu setzen (etwa auf die eigene Homepage). Noch prominenter kann man „Our Story“ rechts oben auf der Startseite zu einer Datenschutzerklärung umwidmen. Bei dem Inhalt dieser Erklärung darf dann meiner Meinung nach eine Prise Ironie nicht fehlen.

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