Gestern gab es ein Urteil vom Landgericht München gegen das fragwürdige Geschäftsmodell von Fivestar. Die lassen nämlich gegen Bezahlung positive Bewertungen schreiben. Von Leuten, die nie im aufraggebenden Hotel übernachtet haben bzw. nie ein bewertetes Produkt in der Hand gehalten haben.
Vgl. u.a. „Wie Online-Bewertungen Kunden in die Irre führen“, Augsburger Allgemeine. (https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Wie-Online-Bewertungen-Kunden-in-die-Irre-fuehren-id55972311.html)