Laut Axel Springer stellt das unvollständige Herunterladen einer Webseite – also ohne Werbebanner – eine Urheberrechtsverletzung dar. Klingt möglicherweise plausibel.
Aber wenn man das mal auf die analoge Welt überträgt… dann bedeutet das Herausreißen einer Seite aus einem Buch ja auch eine Urheberrechtsverletzung…🤔
David Hein: „Axel Springer reicht Urheberrechtsklage gegen Eyeo ein“, HORIZONT: https://www.horizont.net/medien/nachrichten/adblocker-axel-springer-reicht-urheberrechtsklage-gegen-eyeo-ein-174077