Für Axel Springer sind Uploadfilter Urheberrechtsverletzungen

Für Axel Springer sind Uploadfilter Urheberrechtsverletzungen

Laut Axel Springer stellt das unvollständige Herunterladen einer Webseite – also ohne Werbebanner – eine Urheberrechtsverletzung dar. Klingt möglicherweise plausibel.

Aber wenn man das mal auf die analoge Welt überträgt… dann bedeutet das Herausreißen einer Seite aus einem Buch ja auch eine Urheberrechtsverletzung…🤔

David Hein: „Axel Springer reicht Urheberrechtsklage gegen Eyeo ein“, HORIZONT: https://www.horizont.net/medien/nachrichten/adblocker-axel-springer-reicht-urheberrechtsklage-gegen-eyeo-ein-174077

Foto: Sarah Richter | Pixabay License

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