DSGVO: Interesse an zielgerichteter Werbung vs. Datenschutz

DSGVO: Interesse an zielgerichteter Werbung vs. Datenschutz

Nach DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt, wenn sie zur Wahrung eines „berechtigten Interesses“ notwendig ist. Einige Kommentatoren sahen hierin eine Art Generalvollmacht, Daten auch ohne Einwilligung zu sammeln, denn Werbetreibende hätten ein berechtigtes Interesse an zielgerichteter Werbung.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass die schutzwürdigen Interessen der User aber höher wiegen würden als das Interesse der Werbetreibenden. Und hat somit Shopbetreibern den Einsatz der „Facebook Custom Audience“ ohne Einwilligung des Nutzers untersagt.

Ingrid Schutzmann, „Entscheidung zum Einsatz von Facebook Custom Audience“, internetworld.de: https://www.internetworld.de/online-marketing/facebook/entscheidung-einsatz-facebook-custom-audience-1626056.html

Foto: Fathromi Ramdlon | Pixabay | CC0 1.0

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