Urheberrecht: Keine Ausnahme für digitale Schülerreferate

Urheberrecht: Keine Ausnahme für digitale Schülerreferate

Hat der EuGH das ᑌᖇᕼEᗷEᖇᖇEᑕᕼT im Internet wirklich verschärft?

⚖ Im Handelsblatt war heute zu lesen: „Europäischer Gerichtshof verschärft Urheberrecht im Internet“. Das klingt wieder wie ein Schlag gegen das freie Internet. Aber hat er das wirklich? Oder hat er einfach nur bestehendes Recht angewandt?

Immer schon gilt: Ohne Einwilligung des Urhebers darf man keine Fotos irgendwo runterladen und irgendwo anders hochladen (veröffentlichen). Es sei denn, die Fotos sind mit einer Lizenz versehen, die dies ausdrücklich erlauben, beispielsweise einer Creative Common Licence. Wer kostenlose Bilder sucht, die wiederverwendet werden dürfen, wird auf Plattformen wie pixabay.com oder unsplash.com fündig. Dort hätte eine Schülerin aus NRW auch recherchieren sollen, ehe ihr Referat samt Fotos auf der Seite der Schule veröffentlicht wurde.

Golem.de hat hier den Sachverhalt besser verstanden und mit „EuGH erlaubt keine Ausnahme für digitale Schülerreferate“ auf den Punkt gebracht.

Quellen:

https://www.handelsblatt.com/politik/international/urteil-europaeischer-gerichtshof-verschaerft-urheberrecht-im-internet/22889442.html

https://www.golem.de/news/urheberrecht-eugh-erlaubt-keine-ausnahme-fuer-digitale-schuelerreferate-1808-135890.html

Foto: progressor | Pixabay