Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht für Verlage

Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht für Verlage

Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht für Verlage

| Aufreger heute war, dass der EU-Rechtsausschuss für Upload-Filter und ein Leistungsschutzrecht für Verlage gestimmt hat.

Bei den Upload-Filtern ist zu befürchten, dass sie einer Zensur gleich kämen, da diese Filter beispielsweise keine Satire erkennen können. Zudem könnten sich dann keine Meme und Remixe mehr verbreiten. Beim Leistungsschutzrecht für Verlage wären eventuell nicht nur Textschnipsel, sondern Links als solche zukünftig nur noch gegen Gebühr an den Publisher möglich. In Deutschland existiert ein „Recht an Textschnipseln“ seit 2013 und ist gnadenlos gescheitert. Denn Google & Co. wollten natürlich nicht zahlen und daher haben viele Verlage Gratiseinwilligungen gegeben, um nicht aus den Suchmaschinen und Listen zu verschwinden.

Links könnten in Zukunft also so aussehen: Googelt mal zu diesem Thema, es findet sich fast nur Kritik an dem Beschluss: https://www.google.de/search?q=upload+filter+und+leistungsschutzrecht+f%C3%BCr+verlage+eu+rechtsausschuss&source=lnms&tbm=nws&sa=X&ved=0ahUKEwjBzY2np-XbAhUK_aQKHWA8BOEQ_AUICigB&biw=1366&bih=611

Foto: Stampf | Pixabay